Pflege und Betreuung

Nächster Kursstart: 28. November 2024

Der Einstieg ist bis zum 05.12.2024 möglich!

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Pflege- und Betreuungsassistent


Durch eine gesündere Lebensweise sowie bessere medizinische Versorgung werden die Menschen in Deutschland immer älter. Alte Menschen brauchen Fürsorge und Pflege. Viele Krankheiten, die vor allem im Alter auftreten – wie beispielsweise Demenz oder Alzheimer – kommen immer häufiger vor.

Dies bedingt einen zunehmenden Bedarf an Pflegekräften.

Pflege und Betreuung sind somit Berufsfelder von zunehmender Bedeutung...


...sowohl für unsere Gesellschaft als auch in Bezug auf einen sicheren Arbeitsplatz. Mit entsprechenden Qualifikationen eröffnen sich Wege und Ziele für Ihre berufliche Zukunft.


Nächster Kursstart: 28. November 2024

Der Einstieg ist bis zum 05.12.2024 möglich!

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Mobile Pflegehelferin inklusive Führerscheinerwerb der Klasse B beim TÜV


Durch eine gesündere Lebensweise sowie bessere medizinische Versorgung werden die Menschen in Deutschland immer älter. Alte Menschen brauchen Fürsorge und Pflege. Viele Krankheiten, die vor allem im Alter auftreten – wie beispielsweise Demenz oder Alzheimer – kommen immer häufiger vor.

Dies bedingt einen zunehmenden Bedarf an Pflegekräften.

Der Bedarf an mobilen Pflegekräften ist in den letzten Jahren gestiegen...


...da immer mehr ältere Menschen in ihrem eigenem Zuhause gepflegt werden möchten. Hierfür ist der Führerschein der Klasse B unabdingbar. In unserem Kurs "Mobile Pflegehelferin" erwerben sie die pflegerischen Sachkenntnisse sowie die Fahrerlaubnis.


Pflege- und Betreuungskurs

Nächster Kursstart: 28. November 2024

Der Einstieg ist bis zum 05.12.2024 möglich!

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Pflegebasiskurs


Durch eine gesündere Lebensweise sowie bessere medizinische Versorgung werden die Menschen in Deutschland immer älter. Alte Menschen brauchen Fürsorge und Pflege. Viele Krankheiten,  die vor allem im Alter auftreten – wie beispielsweise Demenz oder Alzheimer – kommen immer häufiger vor.

Pflege ist somit ein Berufsfeld von zunehmender Bedeutung...


...sowohl für unsere Gesellschaft als auch in Bezug auf einen sicheren Arbeitsplatz. Mit entsprechenden Qualifikationen eröffnen sich Wege und Ziele für Ihre berufliche Zukunft.


Betreuungskraft nach § 53c SGB XI

Nächster Kursstart: 28. November 2024

Der Einstieg ist bis zum 05.12.2024 möglich!

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Betreuungskraft nach § 53b SGB XI


Junge Menschen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung wollen unabhängig leben. Um ihren Alltag zu bewältigen, benötigen sie geschultes Betreuungspersonal.

Pflege und Betreuung sind somit Berufsfelder von zunehmender Bedeutung...


...sowohl für unsere Gesellschaft als auch in Bezug auf einen sicheren Arbeitsplatz. Mit entsprechenden Qualifikationen eröffnen sich Wege und Ziele für Ihre berufliche Zukunft.

Die Qualifzierung befähigt außerdem zur Ausübung aller Aufgaben und Tätigkeiten nach § 43b SGB XI.


Auffrischung nach §53b

Nächste Auffrischung:

individuell nach Absprache

Auffrischung nach §53b SGB XI (inkl. §43b und §87b)


Betreuungskräfte nach §§53b, 43b und Alltagsbegleiter nach §87b SGB XI sind dazu verpflichtet, einmal im Jahr an einem Auffrischungskurs teilzunehmen. An zwei Tagen (insgesamt 16 Stunden) bringen Sie mithilfe unserer Dozenten Ihr Fachwissen auf den aktuellsten Stand und knüpfen neue Kenntnisse daran an.

Mögliche Themenfelder können sein...


  • Förderung von Mobilität
  • Kommunikation
  • Herausforderndes Verhalten

Sie entscheiden mit!


Lassen Sie uns gern wissen, welche Themen für Sie und Ihren Arbeitsalltag wichtig sind. Durch die Gelegenheit des  Erfahrungsaustauschs in der Gruppe möchten wir allen Teilnehmenden die Chance geben, ihre individuellen Herausforderungen zu besprechen und gemeinsam Lösungswege zu finden.

Wir freuen uns auf Sie!


Nächster Kursstart: Auf Anfrage

Behandlungspflege LG1 + LG2


In der vierwöchigen Weiterbildung (insgesamt 160 UE) erlernen Pflegeassistenzkräfte theoretische und praktische Kenntnisse zur Ausübung von typischen Tätigkeiten der Behandlungspflege nach LG1 und LG2. Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben der §§ 132,132a SGB V. Hierzu zählen:

Behandlungsstufe LG 1


  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung und Insulingabe
  • Subkutane Injektion
  • Inhalation
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • Verabreichen von Augentropfen und Salben
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Behandlungsstufe LG 2


  • Dekubitusversorgung
  • Verabreichung von Klistier / Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Versorgung eines Suprapubischen Katheters (SPK)
  • Medizinische Einreibung
  • Dermatologische Bäder
  • Versorgung einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEK)